Was ist ein Strafregisterauszug?
2 min readStrafregisterauszug (früher auch Leumundszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis genannt) informiert über strafrechtliche Verurteilungen einer Person oder darüber, dass das Strafregister eine solche Verurteilung nicht enthält. Dieser Auszug nur der betroffenen Person nur auf deren Anfrage ausgestellt. Die Vorlage eines Strafregisterauszugs ist bei vielen Berufen Voraussetzung, z. B. im Sicherheitsdienst, im sozialen Sektor oder in der Pflege. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Besonderheiten in der Republik Österreich:
1) Seit 1. Jänner 2014 ist die Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ möglich.
- die Vorlage dieses Dokuments ist eine Voraussetzung für eine Anstellung für berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern kommt. Diese Bescheinigung wird nur nur auf schriftlichen Antrag des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin oder der einstellenden Organisation ausgestellt.
2) Ab dem 01.Juli 2020 ist die Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ möglich.
Die Bescheinigung ist erforderlich für die Anstellung für berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Pflege und/oder die Betreuung wehrloser Personen umfassen. Auch diese Bescheinigung wird nur auf schriftlichen Antrag des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin oder der einstellenden Organisation ausgestellt.
Die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ sowie die „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ informieren darüber, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung vorliegen und evtl. ein gerichtliches Tätigkeitsverbot besteht oder nicht.
Hat der potenzielle Arbeitnehmer die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes, kann er verlangen, dass relevante Informationen zu einschlägigen Straftaten aus dem Strafregister seines Landes zur Verfügung gestellt werden.
Wo kann den Strafregisterauszug beantragen?
In Städten mit einer Landespolizeiinspektion bzw. mit einem Polizeikommissariat sind diese Behörden die Ansprechpartner.
In Städten ohne die Landespolizeiinspektion bzw. ohne Polizeikommissariat ist der Strafregisterauszug beim Bürgermeister bzw. beim Magistrat zu beantragen.
Befindet sich der Antragsteller im Ausland, so muss er sich an die österreichische Vertretungsbehörde wenden.
Zudem ist der Antrag auch online möglich. Informieren Sie sich auf der Internetseite strafregisterauszug.info!